
Wer keine Maske tragen darf, ist im Zweifel arbeitsunfähig
Ein Arbeitgeber darf es ablehnen, Arbeitnehmer im Betrieb zu beschäftigen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen dürfen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig und sein Arzt muss ihn krankschreiben. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die … Wer keine Maske tragen darf, ist im Zweifel arbeitsunfähig weiterlesen