
Teilzeitanspruch während der Elternzeit und einstweiliger Rechtsschutz
Der Anspruch auf Teilzeit kann während der Elternzeit nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich insbesondere aus der Regelung zur Vollstreckung ergeben, stehen dem nicht entgegen. An den … Teilzeitanspruch während der Elternzeit und einstweiliger Rechtsschutz weiterlesen