
Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen!
Die Amtsführung des Betriebsrats wird neben § 78 BetrVG auch durch § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschützt. Nach dieser Vorschrift macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört. Bei einer Verurteilung drohen … Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen! weiterlesen