Bestimmt der Betriebsrat bei mobilem Arbeiten mit?

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich allein entscheiden, ob er die Möglichkeit der mobilen Arbeit eröffnet. Sofern ein Arbeitsort vertraglich nicht bestimmt wurde, ist nämlich dessen Konkretisierung originärer Bestandteil des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts. Von Bedeutung ist aber, wenn der Arbeitgeber bestimmten Arbeitnehmern eine … Bestimmt der Betriebsrat bei mobilem Arbeiten mit? weiterlesen