
Keine höhere Besoldung für eine Fachleiterin am Studienseminar Sonderpädagogik
Beamt*innen haben ein Recht auf lebenslange Zahlung amtsangemessener Bezüge. Sie haben zudem das Recht, gemäß ihres Statusamtes beschäftigt zu werden. Einen Anspruch auf ein konkretes Statusamt und damit auf Beförderung haben sie indessen in der Regel nicht. Das Verwaltungsgericht Hannover … Keine höhere Besoldung für eine Fachleiterin am Studienseminar Sonderpädagogik weiterlesen