Keine Sperrzeit, wenn die Arbeitsagentur nicht hinreichend belehrt

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer einer Sperrzeit, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund gehabt zu haben. So ist es im 3. Sozialgesetzbuch geregelt. Erforderlich ist insoweit aber, dass … Keine Sperrzeit, wenn die Arbeitsagentur nicht hinreichend belehrt weiterlesen