Bundesarbeitsgericht: Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) ist nicht tariffähig

Nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung kann Tarifverträge abschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vereinigung über eine Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügt. Diese soziale Mächtigkeit wird regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.6. 2021 – 1 ABR 28/20 –



Die im Jahr 1950 als Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen neu gegründete DHV sah sich nach ihrer 1972 geltenden Satzung als eine Gewerkschaft der Angestellten im Handel, in der Industrie und dem privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich.

Seit 2002 verstand sich die DHV als eine Gewerkschaft der Arbeitnehmer*innen in Bereichen, die durch kaufmännische und verwaltende Berufe geprägt sind.

Nach mehreren weiteren Änderungen des Organisationsbereichs erstreckt sich ihre Tarifzuständigkeit auf der Grundlage einer im November 2014 beschlossenen Satzung nunmehr auf Arbeitnehmer*innen in unterschiedlichsten Bereichen, wie z.B. private Banken, Bausparkassen, Versicherungsgewerbe, Einzel- und Binnengroßhandel, Krankenhäuser in privatrechtlicher Rechtsform, Rettungsdienste, Deutsches Rotes Kreuz, Fleischwarenindustrie, Reiseveranstalter, Textilreinigung, Einrichtungen der privaten Alten- und Behindertenpflege sowie IT-Dienstleistungsunternehmen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

DHV-Mitgliederbestand nur etwa ein Prozent des Gesamtorganisationsgrads!

Nach eigenem Bekunden hat die DHV 66.826 Mitglieder, die in ihrem satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereich beschäftigt sind. Dieser erfasst nach Angaben der DHV um die 6,3 Mio. Arbeitnehmer, was einem Gesamtorganisationsgrad von etwa einem Prozent entspricht. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen schwankt ihr Organisationsgrad zwischen ungefähr 0,3 % (kaufmännische und verwaltende Berufe bei kommunalen Arbeitgebern) und 2,4 % (Versicherungsgewerbe).

DGB Gewerkschaften bezweifeln Tariffähigkeit der DHV

In einem ua. von den DGB Gewerkschaften IG Metall, ver.di und NGG eingeleiteten Beschlussverfahren haben diese die – zuletzt auf die Zeit ab dem 21. April 2015 bezogene – Feststellung begehrt, dass die DHV nicht tariffähig ist.

Der Weg durch die Instanzen

Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht (LAG) ihn abgewiesen.

Nach Aufhebung des LAG-Beschlusses durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 26.6.2018 und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0035/18)

hat dieses festgestellt, dass die DHV auf der Grundlage ihrer letzten Satzung seit dem 21. April 2015 nicht tariffähig ist. Die hiergegen erhobene Rechtsbeschwerde der DHV hatte vor dem BAG am 22.6.2021 keinen Erfolg.

DHV fehlt es an Durchsetzungsfähigkeit

Wie die gebotene Gesamtwürdigung ergibt, so die Richter*innen des Ersten BAG-Senats, kann selbst bei Zugrundelegung der Angaben der DHV nicht prognostiziert werden, dass diese in ihrem eigenständig bestimmten Zuständigkeitsbereich über die notwendige mitgliedervermittelte Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den sozialen Gegenspielern verfügt. Die DHV kann ihre soziale Mächtigkeit auch nicht aus ihrer Teilnahme am Tarifgeschehen auf der Grundlage ihrer aktuellen Satzung herleiten.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.6.2021

Anmerkung zur über 125 jährigen Geschichte des DHV:

Der „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ verkündet stolz auf seiner Homepage, dass man „seit 1893“ aktiv sei.

Da der eingetragene Verein, der sich zu Unrecht als Gewerkschaft bezeichnet und werbewirksam auf seine über 125 jährige Aktivitäten hinweist, darf sich nicht wundern, wenn man sich mit dessen Entstehung und seinen langjährigen „Aktivitäten“ näher befasst, die einen erschauern lassen können.

Die Gewerkschaft ver.di hat sich mit der Geschichte dieser Organisation, die sich ehedem „Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband“ (D.H.V) nannte, näher befasst, wie dies dem nachstehenden empfehlenswerten ver.di-Beitrag“:

 „Vorsicht, Fälscher: Der DHV ist keine Gewerkschaft!“

Die sogenannte Berufsgewerkschaft ist korrupt, nicht tariffähig und hat eine braune Vergangenheit

entnommen werden kann:

https://handel.verdi.de/themen/tarifpolitik/++co++c8233c64-c4f9-11ea-9e7a-001a4a160119