Arbeitsminister Hubertus Heil hat im Kabinett eine Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten. Zudem sollen die Regelungen zum Homeoffice in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird um weitere betriebliche Testangebote ergänzt. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit es für sie keine Gründe gibt, die dem entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.
„Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen.“, so der Minister. Deshalb hätte er die Regeln der Arbeitsschutzverordnung noch einmal nachgeschärft. Künftig sollten alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich von zuhause arbeiten, Anspruch auf zwei Testangebote pro Woche im Betrieb haben. So wolle man Infektionen noch besser entdecken, Ansteckungen vermeiden und Betriebsschließungen verhindern.
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